Wohnmobilmietvertrag ohne Fahrer

Sardinia by van di Luciana Temussi s.a.s. mit Sitz in Sassari, Viale Umberto Nr. 26, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Steuernummer 02944310909, in der Person von Frau Luciana Temussi, geboren am 29.12.1968 in Sassari, wohnhaft in Sassari in S.V. Crabulazzi Taniga Brusco 5/e, Steuercode TMS LCN 68T69 I452 C

Im Folgenden Mieter und/oder Mieter bzw. Nutzer bzw. Kunde genannt, gelten unsere Vertragsbedingungen.

Vorausgesetzt, dass der Nutzer alle vom Mieter beschriebenen Bedingungen anerkennt und genehmigt, verpflichtet er sich, deren gesamten Inhalt zu respektieren und dass die ausgedrückten Bedingungen nur mit einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien geändert werden können. Der Nutzer erklärt, dem Mieter echte und zweckdienliche Daten zu seiner persönlichen Identifizierung zur Verfügung gestellt zu haben und dass es sich bei den bereitgestellten Dokumenten ausschließlich um gültige Originale handelt.

Nach alledem wird Folgendes vereinbart und festgelegt:

 

1. Vertragsgegenstand

Der Vermieter vermietet dem Kunden das in diesem Vertrag angegebene Fahrzeug – reines Wohnmobil mit Faltdach Modell Panama P10

Der unter diesen Vertrag fallende Camper kann, sofern der Mieter dies nicht zuvor schriftlich genehmigt hat, auch über die folgenden Fahrer verfügen, wobei der alternative Fahrer im entsprechenden Formular anzugeben ist

 

2. Kraftstoff und Kilometerstand

Der Camper wird vollgetankt geliefert, das anschließende Nachfüllen geht zu Lasten und auf Kosten des Kunden. Bei der Rückgabe werden die fehlenden Liter sowie ein Zuschlag für unterlassenes Tanken in Höhe von 20,00 € in Rechnung gestellt; Die Kilometerzahl ist unbegrenzt.

 

3. Start, Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs

Die Miete beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs bis zu seiner Rückgabe an der Übergabestelle.

Nach Fertigstellung muss das Objekt dem Mieter zur Verfügung gestellt werden.

Im Falle einer verspäteten Lieferung der Ware verpflichtet sich der Kunde, für jeden Tag der Verspätung 300,00 € zu zahlen, um die mangelnde Verfügbarkeit zur erneuten Anmietung des nicht zurückgegebenen Wohnmobils zu kompensieren.

 

4. Mietverlängerung

Wenn der Kunde die Rückgabebedingungen ändern möchte, muss er die vorherige schriftliche Zustimmung des Mieters einholen, indem er mindestens 3 Tage vor der voraussichtlichen Rückgabe des Fahrzeugs einen formellen Antrag stellt.

 

5. Fahrzeugstatus

Das Fahrzeug ist in einwandfreiem Zustand, voll funktionsfähig, mit vollem Kraftstofftank und mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Papieren für den Straßenverkehr sowie mit gültigen Versicherungspolicen. Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug und die ihm anvertrauten Unterlagen sorgfältig und ordnungsgemäß zu erhalten und zu pflegen. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat. Der Kunde erklärt, dass das vor der Übergabe besichtigte Fahrzeug keine Kratzer oder Beschädigungen an der Karosserie und den Innenteilen des Fahrzeugs aufweist, abgesehen von den eventuell vom Mieter in einem gesonderten Vermerk im Hauptteil desselben Vertrags angegebenen Schäden.

 

6. Nutzung des Wohnmobils

Der Nutzer erklärt, dass das übergebene Fahrzeug für die mit dem Mieter vereinbarte Nutzung geeignet ist.

Das Fahrzeug darf niemals gefahren werden:

- unter Alkohol- oder Drogeneinfluss;

- von einer Person ohne Führerschein oder mit abgelaufener Gültigkeit;

- im Gelände oder auf ungeeigneten Straßen;

 

7. Zirkulation

Der Kunde trägt die persönliche Verantwortung für Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und ist verpflichtet, den gesamten Betrag, die damit verbundenen Sanktionen und Kosten zuzüglich einer Gebühr von 30,00 € für die administrative Abwicklung der Verfahren zu erstatten.

 

8. Mietpreis

Für die gemieteten Gegenstände schuldet der Mieter eine Gebühr in Höhe des bei Vertragsabschluss angegebenen Euro; Bei Vertragsabschluss ist eine Kaution in Höhe von 1.000,00 Euro zu hinterlegen, die bei Rückgabe des Fahrzeugs nach Überprüfung der Funktionsfähigkeit wieder ausgezahlt wird.

Der Nutzer verpflichtet sich, den aus diesem Vertrag geschuldeten Betrag im Voraus zu zahlen. Für den Fall, dass der Nutzer den Mietpreis nicht bezahlt, gilt dieser Vertrag automatisch als gekündigt und der Nutzer verpflichtet sich, die Ware an den Mieter zurückzugeben. Der Mieter behält die eingezogenen Beträge als Vertragsstrafe ein.

 

9. Eigentum am Mietgegenstand

Das Eigentum am Fahrzeug und etwaigem Zubehör verbleibt immer beim Mieter und der Nutzer erkennt an, dass er niemals Eigentumsrechte in irgendeiner Weise geltend machen kann. Es ist dem Nutzer untersagt, das Fahrzeug in irgendeiner Form weiterzuvermieten, zu verpfänden, zu verpfänden oder eine Garantie dafür zu geben. Sofern Dritte gerichtliche Schritte, Beschlagnahmen oder Vollstreckungsmaßnahmen jeglicher Art durchführen, ist der Nutzer verpflichtet, unverzüglich mitzuteilen und mit allen in seinem Besitz befindlichen Dokumenten nachzuweisen, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Mietvertrag handelt, und ist verpflichtet, dies dem Mieter mitzuteilen Mieter innerhalb von 10 Tagen.

Der Nutzer verpflichtet sich, eine Kopie dieses Vertrags im Fahrzeug aufzubewahren und den zuständigen Behörden vorzulegen. Wird das Fahrzeug aufgrund der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung festgehalten oder beschlagnahmt, muss der Nutzer dem Mieter zusätzlich zur Gebühr für jeden Miettag den entstandenen Schaden erstatten, unbeschadet der Entschädigung für einen höheren Schaden .

 

10. Reparaturen

Im Falle einer Panne, Störung oder eines Defekts wird dem Benutzer empfohlen, das Fahrzeug nicht zu benutzen, um mögliche Verschlimmerungen oder Schäden Dritter zu vermeiden. Der Nutzer ist verpflichtet, den Mieter hierüber unverzüglich zu informieren. Bei dringendem Reparaturbedarf darf der Nutzer diese nur und ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Mieters durchführen. Der Kunde verpflichtet sich, keine Veränderungen am Mietfahrzeug vorzunehmen.

 

11. Versicherungsschutz

Für das Auto gilt die folgende Versicherungsgarantie: Haftpflicht-, Pannenhilfe-, Vandalismus-, Diebstahl-, Glas- und Vollkaskoversicherung. Die Kopie der Versicherungspolice wurde vom Benutzer eingesehen und erklärt, dass er über die abgedeckten Höchstgrenzen, die Selbstbehalte und die Deckungen informiert ist, die auf seine alleinigen Kosten verbleiben.

 

12. Verantwortung

Der Kunde ist für alle Schäden verantwortlich, die das Fahrzeug während der Miete erleidet, außer in Fällen unvorhersehbarer Umstände und höherer Gewalt. Bei Nichtrückgabe der Autoschlüssel wegen Verlust wird eine Entschädigung in Höhe von 300,00 € vereinbart

 

13. Bußgelder und Bußgelder

Für Bußgelder und Bußgelder wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung des Fahrzeugs während der Mietdauer ist der Nutzer verantwortlich.

 

14. Widerrufsrecht

Der Nutzer hat das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen von der Miete zurückzutreten. In diesem Fall verpflichtet sich der Nutzer, die von diesem Mietvertrag umfasste Ware zurückzugeben.

 

15. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit von Informationen über die Tätigkeit der anderen Partei zu wahren. Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für öffentlich zugängliche Informationen. Alles in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 196 vom 30. Juni 2003.

 

16. Anwendbares Recht

Für diesen Vertrag gilt italienisches Recht. Für alles, was nicht ausdrücklich vorgesehen ist, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere die Bestimmungen der Kunst. 1571, Bürgerliches Gesetzbuch und folgende.

 

17. Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Vertrags ist ausschließlich und zwingend das Gericht von Sassari zuständig.

 

18. Allgemeine Bestimmungen

Jede Änderung dieses Vertrags muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden, andernfalls ist sie ungültig.