Wohnmobilmietvertrag ohne Fahrer
Sardinien von van di Luciana Temussi s.a.s. mit Sitz in Sassari, viale Umberto n. 26, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Steuernummer 02944310909, in der Person von Frau Luciana Temussi, geboren in Sassari am 29.12.1968, wohnhaft in Sassari in S.V. Crabulazzi Taniga Brusco 5/e, Steuernummer TMSLCN68T69I452C im Folgenden Mieter und/oder Mieter genannt und als Nutzer und/oder Kunde unsere Vertragsbedingungen.
Unter der Voraussetzung, dass der Nutzer alle vom Mieter beschriebenen Bedingungen anerkennt und genehmigt, verpflichtet er sich, deren gesamten Inhalt zu respektieren und dass die ausgedrückten Bedingungen nur mit einer spezifischen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien geändert werden können. Der Nutzer erklärt, dem Mieter echte und zweckdienliche Daten zur persönlichen Identifizierung zur Verfügung gestellt zu haben und dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Dokumenten ausschließlich um gültige Originale handelt.
Mit der Online-Buchung im Buchungsbereich unserer Website akzeptiert der Kunde die unten aufgeführten Mietbedingungen:
1.Kundenidentifikationsdaten
Der Kunde erklärt, dem Mieter echte und nützliche Daten zu seiner persönlichen Identifizierung zur Verfügung gestellt zu haben und dass es sich bei den bereitgestellten Dokumenten ausschließlich um gültige Originale handelt
2.Kraftstoff und Kilometerstand
Der Camper wird vollgetankt geliefert, das anschließende Nachfüllen geht zu Lasten und auf Kosten des Kunden. Am Ende der Miete muss der Kunde das Fahrzeug vollgetankt zurückgeben. Fehlende Liter werden in Rechnung gestellt, zuzüglich eines Zuschlags für unterlassenes Tanken in Höhe von 20,00 €; Die Kilometerzahl ist unbegrenzt
3. Rückgabe des Fahrzeugs
Am Ende muss das Fahrzeug dem Mieter zur Verfügung gestellt werden; Das Fahrzeug muss am angegebenen Lieferort an den Mieter zurückgegeben werden. Es muss sich in einem einwandfreien allgemeinen Wartungszustand befinden, mit einem vollen Kraftstofftank, in einem guten hygienischen und sauberen Zustand sowohl innen als auch außen und mit vollständig entleerter Toilette und Abwassertank.
4. Mietverlängerung
Die Mietdauer kann nicht verlängert werden. Der Mieter kann jedoch die verspätete Rückgabe des Fahrzeugs auf Antrag des Kunden per E-Mail oder WhatsApp mindestens zwei Tage vor Mietende genehmigen. Sollte der Mieter die Genehmigung erteilen, wird er auch die entsprechenden Modalitäten und Bedingungen mitteilen. Im Falle einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs, ohne dass dies vereinbart wurde, wird dem Kunden als Vertragsstrafe ein Betrag in Höhe des Dreifachen des Tagessatzes für jeden angefangenen Tag der Verspätung berechnet. Bei Genehmigung der Verlängerung kommt jedoch der jeweils gültige Listenpreis zur Anwendung. Führt die unbefugte Verzögerung bei der Übergabe des Fahrzeugs dazu, dass eine spätere, bereits geplante Anmietung nicht mehr möglich ist, hat der Mieter außerdem Anspruch auf eine Entschädigung für die Nichtvermietung des Fahrzeugs, berechnet nach dem zum Zeitpunkt der Verzögerung geltenden Tagessatz.
5. Fahrzeugstatus
Bei Lieferung ist das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand, mit vollem Kraftstofftank und mit allen für den Straßenverkehr erforderlichen Papieren sowie einer gültigen Versicherungspolice. Bei der Abholung erklärt der Kunde mit der Unterzeichnung des Mietvertrages, dass er zum Zweck der Vertragserfüllung:
a) das Fahrzeug, die Bordausrüstung und die Ausstattung überprüft hat das Zubehör
b) die Übereinstimmung mit dem, was vertraglich vereinbart wurde, festgestellt zu haben
c) es in dem Zustand, in dem es sich befindet, entgegenzunehmen und zu erklären Es ist absolut geeignet für den Gebrauch, den Sie damit machen möchten. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug und die ihm anvertrauten Unterlagen sorgfältig und ordnungsgemäß aufzubewahren und zu bewachen und verpflichtet sich, das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat.
6. Nutzung des Wohnmobils
Das Fahrzeug darf niemals gefahren werden:
- außerhalb Sardiniens; - unter Alkohol- oder Drogeneinfluss; - von einer Person ohne Führerschein oder mit abgelaufener Gültigkeit; - im Gelände oder auf ungeeigneten Straßen; Der Kunde erklärt, die Vorschriften zur Kfz-Versicherung in Italien, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und alle in dem Land, in dem das Fahrzeug genutzt wird, geltenden Vorschriften zu kennen. Sie verpflichten sich daher, diese mit größter Sorgfalt zu nutzen, nur in Ländern in Umlauf zu bringen, in denen der Versicherungsschutz der „Grünen Karte“ besteht, und nicht durch sein Verhalten den Verlust des Versicherungsschutzes selbst widerrufen. Insbesondere: Das Fahrzeug darf nicht in einer Weise genutzt und gefahren werden, die nicht den Bestimmungen seines Zulassungsdokuments entspricht. Es darf daher nicht für den Transport von Personen oder Sachen im Auftrag Dritter, bei Überlastung und mit einer größeren Anzahl von Personen an Bord als erwartet, zum Ziehen von nicht zugelassenen Anhängern und nicht mit höheren als den gesetzlich zulässigen Geschwindigkeiten gefahren werden Gemäß den Verkehrsvorschriften des Landes, in dem es verwendet wird, darf es nicht zur Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, Rennen oder Veranstaltungen gefahren werden. Das Fahrzeug darf nicht untervermietet oder an Dritte ausgeliehen werden.
Das Fahrzeug darf nicht von anderen als den im Mietvertrag genannten Personen gefahren werden und auf keinen Fall von Personen, die den Führerschein seit weniger als 10 Jahren besitzen 5 Jahre gültig in dem Staat, in dem das Fahrzeug gefahren wird. Es ist verboten zu rauchen, Tiere, Substanzen und alles andere zu transportieren, was aufgrund seines Zustands oder Geruchs das Fahrzeug beschädigen und/oder die Möglichkeit der Anmietung verzögern könnte. Im Falle einer außerordentlichen Reinigung des Fahrzeugs werden dem Kunden die damit verbundenen Kosten in Rechnung gestellt. Es ist auch verboten, zum Fotografieren auf das Dach des Wohnmobils zu klettern. Die Nutzung des Fahrzeugs, die auch nur gegen eine der in den vorstehenden Punkten enthaltenen Bestimmungen verstößt, führt dazu, dass der Kunde für alle dem Mieter entstandenen Kosten haftet, unbeschadet des Anspruchs des Mieters auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens.Der Mieter kann diese Rechte dadurch geltend machen, dass er den entsprechenden Betrag von der vom Kunden gezahlten Kaution als Kaution einbehält. Übersteigt der fällige Betrag den Betrag der Kaution, ist der Kunde zur Zahlung der Differenz verpflichtet. Der Kunde muss das Fahrzeug mit größter Sorgfalt pflegen, alle vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen aktivieren, es vermeiden, Geräte oder Wertgegenstände sichtbar im Fahrgastraum zurückzulassen, die Schlüssel im Fahrzeug zu lassen und im Allgemeinen alles Notwendige zu tun, um die bestmögliche Sicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten Eigentum des Mieters. Der Kunde ist verpflichtet, die Schlüssel aufzubewahren. Daher gilt die Kürzung der Haftung bei Diebstahl nicht, wenn der Diebstahl durch Vergessen oder Verlust der Schlüssel im Fahrzeug verursacht wurde.
7. Wartung und mechanische Ausfälle:
Im Falle normaler Wartungsarbeiten (Kühlschrank, Wasser, Innenbeleuchtung usw.) kann der Kunde beim Mieter kostenlose telefonische Unterstützung anfordern, im Falle eines Eingriffs desselben vor Ort, wenn der Schaden vom Kunden verursacht wurde Die Höhe des Eingriffs geht zu Ihren Lasten. Bei Störungen hat der Kunde unverzüglich (innerhalb von 12 Stunden) den Mieter zu benachrichtigen, sich nach Möglichkeit an die vom Hersteller autorisierten Werkstätten zu wenden und für die Reparatur vorab die Zustimmung des Mieters einzuholen. Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit erreichbar zu sein telefonisch vom Assistenzdienst im Pannenfall und vom Mieter für dringende Mitteilungen. In keinem Fall ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für Reparaturen zu erstatten, die durch Inkompetenz oder mangelnde Sorgfalt bei der Nutzung durch den Kunden oder durch Unbefugte verursacht wurden.
8. Auflage
Der Kunde trägt die persönliche Verantwortung für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und ist verpflichtet, die damit verbundenen Strafen und Kosten in voller Höhe zuzüglich einer Gebühr von 30,00 € für die administrative Abwicklung der Verfahren zu erstatten.
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9. Anzahlung
Bei Vertragsabschluss wird eine Kaution in Höhe von 1.000,00 € fällig, die nach Überprüfung des Fahrzeugzustands innerhalb von 2 Werktagen nach Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet wird.
10. Eigentum am gemieteten Vermögenswert
Das Eigentum am Fahrzeug und etwaigem Zubehör verbleibt immer beim Mieter und der Kunde erkennt an, dass er niemals Eigentumsrechte in irgendeiner Weise geltend machen kann. Es ist dem Kunden untersagt, das Fahrzeug weiterzuvermieten, zu verkaufen, zu verpfänden oder in irgendeiner Form als Pfand oder Garantie zu verpfänden. Der Kunde verpflichtet sich, eine Kopie dieses Vertrags im Fahrzeug aufzubewahren und den zuständigen Behörden vorzulegen. Wenn das Fahrzeug aufgrund der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung festgehalten oder beschlagnahmt wird, muss der Kunde dem Mieter zusätzlich zur Gebühr für jeden Miettag den entstandenen Schaden erstatten. Führt die Festnahme oder Beschlagnahme des Fahrzeugs dazu, dass eine bereits geplante Folgemiete nicht mehr möglich ist, hat der Mieter auch Anspruch auf Schadensersatz für die Nichtvermietung. Die Fahrzeugmiete wird nach dem zum Zeitpunkt der Inhaftierung geltenden Tagessatz berechnet.
11. Versicherungsschutz Das Fahrzeug ist durch folgende Versicherungsgarantien abgedeckt:
- Zivilrechtliche Haftung;
- Vollständiger und teilweiser Diebstahl ohne Überziehung;
- Feuer;
- Vandalismus und böswillige Handlungen – Überziehungskredit mindestens 10 % 250 Euro;
- Integrale Pannen (materielle und direkte Schäden aufgrund von Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs durch Aufprall, Zusammenstoß, Umkippen oder Verlassen der Straße während der Fahrt, auch wenn dies durch festgestellt wurde grobe Fahrlässigkeit des Versicherten) - 10 % Überziehungskredit, mindestens 1.000 Euro;
- Naturkatastrophen – 10 % Überziehungskredit, mindestens 250 Euro;
- Kristalle – Höchstgrenze 750 Euro;
- Reiseunterstützung; Die Kopie der Versicherungspolice wurde vom Nutzer eingesehen und erklärt, dass er über die maximale Deckungssumme, die Selbstbeteiligung und die Selbstbeteiligungen informiert ist, die zu seinen Lasten gehen.
Der Kunde verpflichtet sich, alle Versicherungsbedingungen bezüglich des gemieteten Fahrzeugs einzuhalten. Im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs, die ganz oder teilweise durch die Versicherungspolice gedeckt ist, behält sich der Mieter das Recht vor, die Kaution einzubehalten, bis eine Entschädigung von der Firma erhalten wird, und vom Kunden jegliche nicht gezahlte Entschädigung, einschließlich etwaiger, zurückzufordern Selbstbehalt, den der Versicherer dem Mieter gewährt.
Wenn das vorsätzliche oder fahrlässige Verhalten des Kunden zum Verlust jeglichen Versicherungsschutzes führt, sowohl in Bezug auf die Kfz-Haftpflichtversicherung als auch in Bezug auf andere Für Schäden, die dem Mieter entstehen, muss er persönlich haften und ihn in jedem Fall schad- und klaglos halten, wenn er Dritten Schaden zufügt.
Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden, die nicht dem Versicherungsschutz unterliegen (z. B. Schäden/Verlust an Wohnausstattung, Möbeln, Aufstelldach, Markise, Reifen, sämtlichem mit dem Fahrzeug gelieferten Zubehör usw.); Der Mieter ist berechtigt, die fälligen Beträge von der Kaution einzubehalten und, sofern diese nicht ausreicht, vom Kunden Ersatz für den entstandenen höheren Schaden zu verlangen. Im Falle eines vom Kunden zu vertretenden Ereignisses hat der Mieter außerdem Anspruch auf eine Entschädigung für die Nichtvermietung des Fahrzeugs aufgrund der Stilllegung des Fahrzeugs zur Reparatur, berechnet nach dem zum Zeitpunkt der Stilllegung geltenden Tagessatz.
Im Falle eines versuchten Diebstahls, Diebstahls oder eines Brandes des Fahrzeugs oder der gesamten oder eines Teils der Ausrüstung verpflichtet sich der Kunde, dies dem Mieter innerhalb von 24 Stunden per E-Mail mitzuteilen, den Sachverhalt den zuständigen Behörden zu melden und dem Mieter eine authentische Kopie des Berichts sowie die Fahrzeugschlüssel zurückzugeben. Andernfalls haftet er für alle Schäden oder Verluste, die sich aus der unterlassenen Benachrichtigung des Mieters, der unterlassenen Meldung oder der unterlassenen Rückgabe der Schlüssel ergeben, sowohl für den Fall, dass sie das Fahrzeug betreffen, als auch für den Fall, dass die Schlüssel nicht zurückgegeben werden den Mieter oder Dritte einbeziehen.Im Falle eines Verkehrsunfalls verpflichtet sich der Kunde: - den Mieter unverzüglich zu benachrichtigen und ihm innerhalb von 12 Stunden eine genaue und vollständige Kopie des Berichts oder des gütlichen Berichts zuzusenden vollendet; - keine Dokumente zu unterzeichnen, die in die Verantwortung des Mieters fallen könnten, ohne dessen vorherige Genehmigung; - die nächstgelegene Polizeibehörde zu informieren; - die Namen und Anschriften der Beteiligten und Zeugen zur Kenntnis zu nehmen; - dem Mieter alle oben aufgeführten Informationen sowie alle anderen nützlichen Neuigkeiten und Informationen zukommen zu lassen; - Befolgen Sie die Anweisungen des Mieters zur Lagerung und Reparatur des Fahrzeugs. Andernfalls trägt der Kunde die gesamte Haftung, einschließlich aller Kosten, die erforderlich sind, um das Fahrzeug wieder in den Zustand zu versetzen, in dem es sich zum Zeitpunkt der Lieferung befand.
12. Widerrufsrecht
Im Falle einer Stornierung der Reservierung mehr als 30 Tage vor dem geplanten Abholtermin hat der Kunde Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des als Anzahlung gezahlten Betrags; - Im Falle einer Stornierung der Buchung zwischen 30 und 15 Tagen vor dem geplanten Abholtermin hat der Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung von 50 % des als Anzahlung gezahlten Betrags; - Im Falle einer Stornierung der Reservierung zwischen 15 Tagen vor dem Datum vereinbarten Abholzeitpunkt und dem geplanten Abholtermin hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
13. Pflichten des Mieters
Bei der Übergabe des Fahrzeugs zeigt der Mieter, wie die verschiedenen Zubehörteile zu verwenden sind, und erklärt jede Funktion des Fahrzeugs im Detail. Sardinia by van ist für die Beantwortung aller Fragen vor der Abreise verantwortlich, sowohl zum Fahrzeug als auch zu diesem Vertrag.
Für den Fall, dass das Fahrzeug aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Mieters liegen, nicht verfügbar ist, wird der Mieter versuchen, ein Ersatzfahrzeug mit gleichen Eigenschaften zu gewährleisten. Sollte kein Ersatzfahrzeug verfügbar sein, erstatten wir die bei der Buchung geleistete Anzahlung in Höhe von 50 % zurück.
14.Verarbeitung von Kundendaten gemäß Gesetzesdekret Nr. 196/2003
Der Kunde erklärt, im Voraus gemäß Art. informiert worden zu sein. 13 und erteilt mit der Unterzeichnung dieser Urkunde sein Einverständnis, dass die ihn betreffenden personenbezogenen Daten: a) in die Archive des Mieters, auch in elektronischer Form, eingegeben und dort gespeichert werden; b) vom Mieter zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verwendet werden; c) für Buchhaltungs- und Verwaltungszwecke sowie für gesetzlich vorgeschriebene Zwecke verwendet werden; d) vom Mieter für die Durchführung von Marktforschungs- und Werbeaktivitäten verwendet werden; Die Verarbeitung kann unter Verwendung von Papier- oder IT-Medien erfolgen, auch durch vom Eigentümer ausdrücklich beauftragte Dritte, für die die Kenntnis der Daten für die Erfüllung der angegebenen Zwecke erforderlich oder auf jeden Fall zweckmäßig ist.
In jedem Fall erfolgt die Verarbeitung unter Einsatz geeigneter Methoden, um Vertraulichkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Der Kunde erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass die oben genannten Daten im Rahmen ihrer Zuständigkeit als unabhängige Datenverantwortliche zu denselben Zwecken und mit denselben Methoden an die Zulieferunternehmen des Vermieters übertragen oder übermittelt werden dürfen. Der Kunde erkennt an, dass die Bereitstellung der angeforderten Daten in Bezug auf die in den vorstehenden Punkten a) bis c) genannten Zwecke optional ist; Eine Verweigerung der Bereitstellung führt jedoch dazu, dass die genannten Zwecke nicht erreicht werden können. Der Kunde erklärt, sich auch der Tatsache bewusst zu sein, dass am Fahrzeug Ortungsgeräte installiert sein können. Die Verarbeitung der relevanten Daten ist erforderlich, um eine effizientere Verwaltung von Bergungs- und Rettungsmaßnahmen zu gewährleisten, die Sicherheit seiner Nutzer zu gewährleisten und schließlich kriminelle Ereignisse gegen das Vermögen des Vermieters zu verhindern und zu bekämpfen. Die so erfassten Daten werden mit Hilfe von IT- und manuellen Hilfsmitteln rechtmäßig und korrekt und ausschließlich zur Erfüllung der oben genannten Zwecke verarbeitet und durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen geschützt, die ihre Vertraulichkeit, Integrität, Genauigkeit, Verfügbarkeit und Aktualität gewährleisten -Aktualität. Die Speicherung dieser Daten erfolgt ausschließlich für den Zeitraum, der zur Erreichung der angegebenen Zwecke erforderlich ist. Die Bereitstellung der angeforderten Daten ist freiwillig. Eine Verweigerung der Bereitstellung führt jedoch dazu, dass die angegebenen Zwecke nicht erreicht werden können. Der Kunde erkennt außerdem an, dass gemäß Gesetzesdekret Nr. 196/2003 können Sie das Recht auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Aktualisierung, Ergänzung und Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten ausüben. Zu diesem Zweck können Sie dies per Einschreiben mit Rückschein an den für die Verarbeitung verantwortlichen gesetzlichen Vertreter des Vermieters beantragen.
15. Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt italienischem Recht. Für alles, was nicht ausdrücklich vorgesehen ist, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere die Bestimmungen der Kunst. 1571, Bürgerliches Gesetzbuch und folgende
16. Gerichtsstand
Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Vertrags ist ausschließlich und zwingend das Gericht von Sassari zuständig.
17. Allgemeine Bestimmungen
Jede Änderung dieses Vertrags muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden, andernfalls ist sie nichtig